Bachelorarbeit – Niederdeutsch in kommunalen Behörden

Anneke Schipper befasst sich in ihrer Bachelorarbeit "Die Amtssprache ist Deutsch? - Multilingualität in der kommunalen Behörde unter besonderer Berücksichtigung des Niederdeutschen", vorgelegt bei der Kommunalen Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen, mit der Verwendung der Regionalsprache Niederdeutsch in einer Kommunalbehörde. Sie untersucht, welche Rechtswirkung § 23 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) entfaltet und welcher Raum nichtdeutschen Sprachen, insbesondere Niederdeutsch, neben der Amtssprache Deutsch in einer niedersächsischen Kommunalbehörde bleibt. Sie erläutert, welche Konsequenzen sich für die deutsche Gesetzgebung durch die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen als völkerrechtlicher Vertrag ergeben.

Die Verfasserin stellt fest, dass § 23 VwVfG insgesamt als eine Schutznorm anzusehen ist: Sie gewährleistet der Behörde jederzeit, sich auf sie zu berufen und die deutsche Sprache als Kommunikationsmittel einzufordern. Gleichzeitig lässt sie ihr alle Möglichkeiten, die Sprachkenntnisse ihrer Mitarbeiter*innen zu nutzen und, innerhalb gewisser Grenzen, in jeder anderen Sprache zu handeln. Sie führt aus, dass die acht Bundesländer, in denen Niederdeutsch als Regionalsprache geschützt ist, auf die Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes verweisen, oder gleichlautende Vorschriften in den jeweiligen Landesverwaltungsverfahrensgesetzen erlassen. Einige Länder haben Sondervorschriften erlassen oder auf andere Weise auf den Umgang mit Sprachen verwiesen. So hat Schleswig-Holstein beispielsweise einen Paragraphen eingefügt, der der niederdeutschen, der friesischen und der dänischen Sprache in ihren jeweiligen Hauptverbreitungsgebieten Sonderrechte einräumt.

Artikel 10 der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen befasst sich mit dem Gebrauch dieser Sprachen, in diesem Fall Niederdeutsch, in Verwaltungsbehörden und öffentlichen Dienstleistungsbetrieben. Die Verfasserin stellt am Beispiel Niedersachsen dar, wie sich die Verpflichtungen, die das Land mit der Sprachencharta übernommen hat, für die kommunale Behörde auswirken. Sie erläutert, dass Niederdeutsch in diesem Zusammenhang – zumindest in der Theorie – in den Anwendungsmöglichkeiten einer Amtssprache gleichkommt und führt aus, was dies bedeutet. Gleichzeitig untersucht sie, wie sich die Umsetzung in der Praxis gestaltet und in welcher Form in der Behörde zum Gebrauch der Sprache ermutigt wird – so wie die Charta es vorschreibt.

In eigener Sache:

Gibt es weitere Bachelor- oder Masterarbeiten zum Thema Niederdeutsch in der Verwaltung? Der BfN befasst sich zur Zeit mit dem neuen Online-Zugangsgesetz. Bis Ende 2022 sollen alle Antragsverfahren bei Behörden für Bürger*innen online möglich sein - von der Beantragung von Kindergeld, BAföG oder Wohngeld bis hin zur Rente. In diesem Zusammenhang setzt sich der BfN dafür ein, dass auch die Regionalsprache Niederdeutsch sowie die Minderheitensprachen berücksichtigt werden.
Nun sucht der BfN Arbeiten, die den Gebrauch von Niederdeutsch in der Verwaltung untersuchen. Rückmeldungen gerne per E-Mail an info(at)niederdeutschsekretariat.de.

Schipper, Anneke (2019): Die Amtssprache ist Deutsch?
Multilingualität in der kommunalen Behörde unter besonderer Berücksichtigung des Niederdeutschen.

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