Der Zwischenbericht zum siebten Bericht der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen wurde fristgerecht dem Europarat am 13. Dezember 2023 übersandt und wurde inzwischen online veröffentlicht.
In regelmäßigen Abständen legen die Bundesländer, die mit der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen Verpflichtungen zum Schutz und zur Förderung kleiner Sprachen übernommen haben, Berichte vor, in denen sie dezidiert und aktuell zu den einzelnen Verpflichtungen Stellung nehmen. Unter Federführung des Bundesministerium des Innern werden die Berichte der Bundesländer zum sogenannten Staatenbericht zusammengefasst, dessen Anhang auch die Kommentierungen der Sprechergruppe Niederdeutsch sowie der nationalen Minderheiten ausweist.
Der Europarat hat das Berichtsverfahren nun umgestellt und sogenannte Zwischenberichte eingeführt – der im Dezember 2023 veröffentlichte Zwischenbericht ist der erste. Die Zwischenberichte beziehen sich ausschließlich auf die sofortigen Empfehlungen des Sachverständigenausschusses zu den einzelnen Umsetzungen der Regional- und Minderheitensprachen in den jeweiligen Bundesländern. Auch die Stellungnahmen der niederdeutschen Sprechergruppe und der nationalen Minderheiten beziehen sich nur auf diese wichtigsten Empfehlungen des Europarates und enthalten darüber hinaus ggf. neue Entwicklungen, die sich seit Abgabe des letzten Berichts (Anfang 2021) ergeben haben.
Eine digitale Version der finalen Fassung steht als PDF Dokument sowohl in deutscher als auch englischer Sprache beim Europarat zur Verfügung:
- Berichte und Empfehlungen des Europarates
- bzw. Download der deutschsprachigen Version (pdf): Zwischenbericht zum siebten Bericht zur Europäischen Sprachencharta