Siebter Staatenbericht zur Umsetzung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachenliegt vor

Zum 1. Juli wurde die finale Fassung des Siebten Berichts der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen fristgerecht an den Europarat übergeben. In regelmäßigen Abständen ist die Bundesrepublik Deutschland gefordert, dem Europarat umfassend über die Umsetzung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen zu berichten.
Neben der Darstellung der Entwicklungen im Berichtszeitraum Dezember 2017 bis April 2021 beziehen Bund und Länder auch zu den Empfehlungen des Ministerkomitees aus dem Sechsten Staatenbericht Stellung.
Der aktuelle Bericht umfasst außerdem die Stellungnahmen der nationalen Minderheiten und der Sprechergruppe Niederdeutsch zu den Entwicklungen im Berichtszeitraum. Für die niederdeutsche Sprechergruppe übernahm der Bundesraat för Nedderdüütsch die Erstellung.
Der Siebte Staatenbericht wurde im Rahmen der online durchgeführten Implementierungskonferenz am 12. April finalisiert. An der Konferenz nahmen Vertreter*innen vom Bund, von den Ländern sowie von den nationalen Minderheiten und der niederdeutschen Sprechergruppe teil.
Mit dem Vor-Ort-Besuch des Sachverständigenausschusses des Europarates ist im Jahr 2022 zu rechnen.

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