Sechster Staatenbericht zur Sprachencharta liegt vor

Die Bundesrepublik Deutschland hat dem Europarat den Sechsten Staatenbericht zur Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen vorgelegt. In regelmäßigen Abständen ist die Bundesrepublik Deutschland gefordert, darzustellen, in wieweit die Bundesländer die Verpflichtungen umgesetzt haben, die sie mit der Sprachencharta übernommen haben.

Angefertigt wurde der Bericht durch das Bundesministerium des Innern in Zusammenarbeit mit anderen Bundesressorts sowie den zuständigen Behörden der Länder und unter Beteiligung der Bundesverbände der Sprecher und Sprecherinnen der durch die Sprachencharta geschützten Sprachen. Die Bundesverbände erhielten Gelegenheit, ihre Sichtweise zum Stand der Implementierung der Sprachencharta in der Bundesrepublik Deutschland, die sich nicht mit derjenigen der Behörden decken muss, wiederzugeben. Im November 2017 fand eine Implementierungskonferenz zur Finalisierung des Staatenberichts in Berlin statt. Für die niederdeutsche Sprechergruppe hat der Bundesraat för Nedderdüütsch die Stellungnahme verfasst und hat auch an der Implementierungskonferenz teilgenommen.

Der Bericht umfasst den Berichtszeitraum Dezember 2012 bis September 2017 und kann als pdf-Dokument auf der Internetseite des Bundesministerium des Innern heruntergeladen werden: Sechster Staatenbericht.