Niederdeutsch in Brandenburger Verfassung

Mit großer Freude haben die Plattsprecher Brandenburgs die heute durch den Landtag erfolgte Verfassungsänderung aufgenommen. Erstmals sind darin der Schutz und die Pflege der niederdeutschen Sprache verankert.

In Artikel 34 Absatz 4 heißt es: „Das Land Brandenburg schützt und fördert die Pflege der niederdeutschen Sprache.“

Vom Vorsitzenden des Vereins für Niederdeutsch im Land Brandenburg e.V., dem Dachverband der märkischen Plattsprecher, Jörg Gehrmann, heißt es dazu: „Die Aufnahme des Niederdeutschen in die Verfassung resultiert aus dem jahrelangen Einsatz unserer ehrenamtlichen Mitstreiter, die sich für den Erhalt der Regionalsprache in der Mark Brandenburg eingesetzt haben. Es ist eine Ermutigung und Chance, Plattdeutsch an Elbe, Dosse, Havel, Ucker und Oder eine Perspektive zu geben. Wir danken allen, die uns darin unterstützt haben.“ Gleichzeitig findet damit auch die Europäische Charta für Regional- oder Minderheitensprachen in Brandenburg Anwendung.
In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Brandenburger Landtag mit der Verfassungsänderung auch Niederdeutsch in den Gesetzestext aufgenommen. Auch in der dritten Lesung fand der gemeinsame Vorschlag der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/DIE Grünen und DIE LINKE die erforderliche zwei Drittel Mehrheit.

Die Landesverfassung, geändert durch Gesetz am 05.07.2022, gilt seit dem 06.07.2022. Der aktuelle Text ist hier zu finden: Verfassung des Landes Brandenburg.

Jetzt kann die Arbeit beginnen!

Der Verein für Niederdeutsch im Land Brandenburg e.V. ging 2014 aus einer Initiative von Plattsprechern des Landes hervor, die sich dem drohenden Verlust des Niederdeutschen im Land durch die Überalterung der platt Redenden und fehlenden Nachwuchs entgegenstellte. Der Landesverein vertritt Plattsprecher aus 7 Landkreisen Brandenburgs, darunter 3 Ortsvereine und die Stadt Wittstock.

Text: Verein für Niederdeutsch im Land Brandenburg e.V

Zum Weiterlesen: Brandenburger Landtag beschließt Verfassungsänderung, rbb 24