Minderheiten in Deutschland

In Deutschland leben vier anerkannte autochthone, nationale Minderheiten/Volksgruppen.

Neben der Regionalsprache Niederdeutsch sind die Sprachen der vier Minderheiten als Minderheitensprachen durch die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen geschützt. Damit erfahren Dänisch, Nordfriesisch, Saterfriesisch, Niedersorbisch, Obersorbisch und Romanes einen besonderen Schutz und spezifische Förderung in Deutschland. 

Das Minderheitensekretariat vertritt die Interessen aller vier anerkannten autochthonen Minderheiten. Es ist die Verbindungsstelle zwischen den Verbänden der Minderheiten zu den Bundesorganen Bundestag, Bundesregierung sowie Bundesrat. Das Sekretariat mit Sitz in Berlin unterstützt die Arbeit des Minderheitenrates inhaltlich und organisatorisch.

Der Minderheitenrat setzt sich für die Förderung und den Schutz der Minderheiten ein und vertritt gemeinsam deren Interessen gegenüber der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag.

Über das Minderheitensekretariat und das Niederdeutschsekretariat ist ein intensiver Austausch zwischen den Vertreterinnen und Vertretern der Minderheiten und den Niederdeutschsprecherinnen und -sprechern möglich. Häufig sind es bei allen Gruppen sehr ähnliche Probleme und Herausforderungen, die es zu lösen gilt. Zudem verfolgen alle Sprechergruppen dasselbe übergeordnete Ziel: Für die jeweilige Sprache einen Weg in die Zukunft zu finden.