Grundlagen

Mit der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen sollen in dem jeweiligen Vertragsstaat gesprochene Regional- und Minderheitensprachen als bedrohter Teil des europäischen Kulturerbes geschützt und gefördert werden. Am 5. November 1992 hat die Bundesrepublik Deutschland als einer der ersten Staaten die Sprachencharta unterzeichnet und ist damit völkerrechtlich verbindliche Verpflichtungen eingegangen. Am 1. Januar 1999 trat die Sprachencharta dann in Deutschland in Kraft. Seitdem stehen fünf Sprachen unter besonderem Schutz: Die Sprachen der anerkannten nationalen Minderheiten – Dänisch, Friesisch, Sorbisch und Romanes – sowie die Regionalsprache Niederdeutsch.

Fünf Bundesländer - Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein - haben Niederdeutsch unter den Schutz von Teil III der Sprachencharta gestellt. Aus einem breiten Spektrum von Aspekten und Maßnahmen haben sie jeweils ein Menü aus mindestens 35 Punkten gewählt, zu dessen Einhaltung sie sich verpflichten.

Mit Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt haben drei weitere Länder die allgemeinen Erklärungen zum Schutz des Niederdeutschen übernommen, die in Teil II der Sprachencharta festgeschrieben sind. Auch hierbei handelt es sich um verbindliche Positionen, die zu aktivem Handeln verpflichten. Freiwillig haben die Länder darüber hinaus einzelne Verpflichtungen aus Teil III der Charta übernommen.

Die Sprachencharta stellt eine wichtige Grundlage für die Arbeit des Bundesraat dar.

Seit dem Beitritt Deutschlands zur Sprachencharta haben sich die Rahmenbedingungen für einen effektiven Sprachenschutz erheblich verbessert. Der Staat erkennt die Tatsache an, dass ein Fortbestand der sprachkulturellen Vielfalt im Norden Deutschlands mehr ist als eine Privatanlegenheit. Der Bund un mit ihm acht Bundesländer, hat sich ausdrücklich zum aktiven Sprachenschutz entschlossen. Die Bundesländer sind verbindliche Verpflichtungen eingegangen, die es zu erfüllen gilt. Und die Sprechergruppe des Niederdeutschen hat einen Anspruch darauf, ihre Forderungen angemessen vorzubringen.
Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass nicht die Existenz einer Sprachencharta allein zu einer effektiveren Sprachenpolitik führt. Entscheidend ist vielmehr der Prozess, der sich im Zusammenspiel der beteiligten Interessengruppen entwickelt hat.
In mehreren Bundesländern ist es gelungen, Gremien zu installieren, in denen die Plattsprecher*innen in einem konstruktiven Dialog mit der Politik und der Administration stehen.

Nach der Sprachenkonferenz im November 2014 in Berlin, die sich der Fortschreibung der Europäischen Sprachencharta widmete, wurde folgendes Grundsatzpapier herausgegeben: Chartasprachen in Deutschland - gemeinsame Verantwortung.

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