Erlass für zweisprachige hochdeutsch-niederdeutsche Ortstafeln in Brandenburg

Auch in Brandenburg ist es von nun an möglich Ortstafeln aufzustellen, die neben dem offiziellen hochdeutschen Namen eines Ortes auch die niederdeutsche Bezeichnung ausweisen. Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung – Abteilung 4 – Straßenverkehr hat dazu den Erlass „Zweisprachige deutsch-niederdeutsche Beschriftung des Verkehrszeichens Z 310 der Straßenverkehrs-Ordnung“ veröffentlicht. Die niederdeutsche Sprechergruppe in Brandenburg begrüßt diesen Schritt: Insbesondere in Gegenden, in denen die Menschen im Alltag nur selten Niederdeutsch sprechen, ist es umso wichtiger, die Regionalsprache im öffentlichen Raum sichtbar zu machen. Eine der ersten hochdeutsch-niederdeutschen Ortstafeln wird vermutlich Sewekow bekommen, ein Ortsteil der Stadt Wittstock/Dosse im Landkreis Ostprignitz-Ruppin im Nordwesten des Landes Brandenburg.

Im Erlass ist geregelt, dass die korrekte Schreibweise des Ortsnamens in niederdeutscher Sprache durch eine Beteiligung des Vereins für Niederdeutsch im Land Brandenburg e. V. sichergestellt werden soll.

Der Erlass ist am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg am 11.03.2020 in Kraft getreten.