Bundesrat befürwortet Aufnahme der nationalen Minderheiten ins Grundgesetz

Der Bundesrat hat sich heute in einer Entschließung dafür ausgesprochen, die Achtung der nationalen Minderheiten und Volksgruppen Deutschlands in das Grundgesetz aufzunehmen. Dies wird vom Bundesrat für Niederdeutsch begrüßt: Damit ist ein bedeutender Schritt getan, um die Vielfalt unseres Landes dauerhaft sichtbar zu machen und zu schützen. Eine Verankerung im Grundgesetz würde zu einer Stärkung der autochthonen Minderheiten in Deutschland führen und Verbindlichkeit schaffen. Dieses klare Signal der Länder ist das Ergebnis jahrelanger beharrlicher Arbeit vieler Beteiligter und zeigt, wie wichtig das gemeinsame Engagement für demokratische Teilhabe und kulturelle Vielfalt ist.

Der Bundesrat hat mit dem heutigen Beschluss auf Initiative der Länder Schleswig-Holstein, Sachsen und Brandenburg sowohl die Bundesregierung als auch den Bundestag aufgefordert, die nächsten Schritte für eine Aufnahme der nationalen Minderheiten ins Grundgesetz einzuleiten. Er stützt sich in seiner Begründung u. a. auf die von Deutschland ratifizierte Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen. Diese schützt ebenso die Regionalsprache Niederdeutsch – allerdings wurde diese in der jetzigen Entschließung nicht mit aufgenommen.

Der Bundesrat für Niederdeutsch, der die Interessen der niederdeutschen Sprechergruppe aus acht Bundesländern vertritt, setzt sich seit vielen Jahren für die Aufnahme der niederdeutschen Sprache sowie der Minderheiten ins Grundgesetz ein. Er ist der Überzeugung, dass die Aufnahme aller anerkannten autochthonen Gruppen und Sprachen in Deutschland die Stärke dieser Entscheidung und dessen Zielsetzung unterstreichen würde. Die niederdeutsche Sprechergruppe ist sowohl regional stark verwurzelt, als auch ein verbindendes Element über Ländergrenzen hinweg, wodurch sie im besonderen Maße zur sprachlichen und kulturellen Identität der Menschen im Sprachgebiet beiträgt. Der Bundesrat für Niederdeutsch spricht sich deshalb dafür aus, dass bei einer Änderung des Grundgesetzes neben den nationalen Minderheiten und Volksgruppen, auch die Minderheiten- und Regionalsprachen in demselben Absatz genannt werden. Nur so kann das Grundgesetz als Ausdruck der Verfasstheit unserer Gesellschaft in Deutschland dem Anspruch gerecht werden, die eingegangenen internationalen Verpflichtungen unterschiedslos abzubilden. So wie es verschiedene Landesverfassungen bereits zeigen, wäre auch das Grundgesetz ein wichtiges Instrument, die angestammte Sprachenvielfalt in Deutschland als Schutzgut zu benennen und damit die Grundlagen zu schaffen, alle sieben Sprachen, die sie verwendenden Gruppen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.

Zum Weiterlesen: Beschluss des Bundesrates (Drucksache 519/25)