Monitoringverfahren

Die Expertenkommission bzw. der Sachverständigenausschuss des Europarats überprüft in den Ländern, die die Charta nach Teil III gezeichnet haben, inwieweit die eingegangenen Verpflichtungen als erfüllt angesehen werden können. Dazu findet ein Monitoringverfahren statt, bestehend aus Vor-Ort-Besuchen durch den Sachverständigenausschuss. Anschließend wird ein Bericht verfasst, der dem Ministerkomitee vorgelegt wird. Zu diesem Bericht nimmt die...